Der Rock im Mai e.V. besitzt 3 in der Satzung festgelegte Organe: die Mitgliederversammlung, den Beirat und den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt und es sind alle Mitglieder berechtigt, daran Teil zu nehmen. Auch die Teilnahme eines gesetzlichen Vertreters minderjähriger Mitglieder ist möglich. Bei Abstimmungen sind alle aktiven anwesenden Mitglieder, die das 16 Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt und entscheiden mit einfacher Mehrheit. Ein Stimmrecht des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Aufgaben der Mitglieder sind:
- Wahl des Vorstands und Beirats
- Beschlussfassung über Mitgliederbeiträge, Umlagen und Gemeinschaftsleistungen
- Beschlussfassung über Auflösung des Vereins
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Entgegennahme und Beschlussfassung über Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- Erarbeitung neuer Tätigkeitsbereiche
Der Beirat
| stellvertretender Schriftführer/in | Diana Brüchert |
| stellvertretender Kassenwart | Robert Thiemann (kommisarisch) |
| Kassenprüfer | Christoph Brüchert |
Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt und er besteht aus 3 Mitgliedern: dem stellvertretenden Schriftführer, dem stellvertretenden Kassenwart und dem Kassenprüfer. Sie bilden das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Vereinsvorstand. Neben ihren Tätigkeiten als Stellvertreter bzw. Kassenprüfer, haben sie eine beratende und überwachende Funktion. Ihnen ist es erlaubt an allen Vorstandssitzungen teil zu nehmen. Für die Beschlussfassung im Vorstand ist die Anwesenheit eines Beiratsmitgliedes sogar zwingend notwendig. Weiterhin besteht ihre Aufgabe darin, im Verein Stimmungen, Probleme und Verbesserungsvorschläge zu sammeln und diese in die Vorstandsarbeit einfließen zu lassen.
Der Vorstand
| Vorsitzender | David Henkel |
| Stellvertretender Vorsitzender | Marian Wrazidlo |
| Schriftführer | Björn Voigt |
| Kassenwart | Eike Borchers |
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und wird wie der Beirat für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Zur Beschlussfähigkeit müssen mindestens drei der vier Vorstandsmitglieder und mindestens ein Beiratsmitglied anwesend sein. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- laufende Vereinsführung,
- Organisation und Durchführung der jährlichen Mitgliederversammlung,
- Umsetzung der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse.





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